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Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Unrechts-Aspekte

Es war der Staat bzw. seine Behörden, für die er verantwortlich ist und war, die durch rechtlich relevante Versäumnisse, nämlich durch Unterlassung der Aufsichtspflicht und systematisches Wegschauen, den Kernbereich der Grundrechte verletzt und missachtet haben. Die schweren Konsequenzen daran haben viele der überlebenden Betroffenen/Opfern noch heute schwer zu tragen. Wir wurden von den Behörden zu Unrecht hinter Gitter weggesperrt, und durch diese Handlung des Staates wurden wir nach unserer Entlassung in die Gesellschaft bildlich gesehen der Meute (Mob) zum Frass vorgeworfen. Nach allem, was wir schon während unserer Wegsperrung traumatisch erlebt hatten, konnte uns zusätzlich noch jeder ungestraft stetig als Sündenbock und Projektionsobjekt für seine eigenen Untaten missbrauchen, und wir konnten nichts dagegen tun. Jedes sich zur Wehr setzen wurde uns wieder als Bestätigung unserer nicht begangenen Straftat (virtuelle Straftat) ausgelegt, ein wahrer Teufelskreis, ein Mobbing-Prozess, der zur sozialen Isolation und für viele in den Tod führte.

Meistens verlief das Ganze unter voller Verschwiegenheit. Man argumentierte bei vielen hinter vorgehaltener Hand damit, sie seien ohnehin nicht lebensfähig gewesen. Damit hat der Staat mit den administrativ versorgten Menschen nicht nur eine neue Form von Menschenopfern hervorgebracht, sondern auch eine neue Form von Verbrechern in der Gesellschaft geschaffen, die die Opfer der damaligen Behördenwillkür noch heute wie es ihnen nach Lust und Laune gerade so passt verspotten, verleumden, um ihre eigenen Unzulänglichkeiten oder gar Missetaten zu verstecken, ohne dafür bestraft zu werden! Ob es sich um suggestive, indirekte oder direkte Verleumdungen gegen das Opfer handelte, es wurde jahrzehntelang zum Sündenbock gestempelt, die reinste soziale Hygiene auf dem Rücken von Unschuldigen. Die Verantwortung für die verheerenden Zustände tragen der Staat und seine Behörden und all die Bürger, die sich ganz bewusst an diesem kriminellen Treiben noch beteiligt und auch bereichert haben.

Bei den Schäden durch die "administrative Versorgung" geht es ums Menschliche, um das Leid. Es geht um irreversible körperliche und seelische Entwicklungsschädigungen. Viele von uns wurden immer wieder vollständig aus der Bahn geworfen. Und deswegen haben wir eine Forderung: Es muss ein Härtefall-Fonds eingerichtet werden – als Korrektive unterstützende Massnahme. Damit soll sich nicht der Staat "freikaufen". Das ist nicht möglich. Es geht vielmehr darum, die Schuld, die der Staat und seine Beauftragten auf sich geladen haben, ins Bewusstsein der Gesellschaft und der künftigen Generationen zu bringen. Dies wäre ein Zeichen dafür, dass der Staat sein Versagen in der Vergangenheit tatsächlich zur Kenntnis nimmt.

Wir Betroffen fänden es ausserordentlich wichtig, zusammen mit der Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen 1942-1981 im StGB nach den Ehrverletzungstatbeständen dem Bundesamt für Justiz einen neuen Artikel oder eine Ergänzung vorzuschlagen, der Verspottungen und Verleumdungen von ehemaligen Opfern unter Strafe stellt. - Als Beispiel haben wir eine Ergänzung von Art. 175 StGB vorgeschlagen, mit dem alle Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geschützt werden.

Um solch verheerende Zustände in unserem Land in Zukunft zu vermeiden, ist es für unseren Verein RAVIA (Rehabilitierung der administrativ Versorgten - Réhabilitation des internés administratifs) unabdingbar, dass vom Säuglingsheim bis ins Altersheim sämtliche Institutionen, in denen Menschen von anderen Menschen eine kürzere oder längere Zeit abhängig sind, von verwaltungsunabhängigen Kontrollinstanzen unangemeldet kontrolliert werden. Der Nutzen, der Profit, das Finanzielle darf nie wieder vor die Moral gestellt werden, wie es zu unseren Zeiten geschehen ist. Auch geht es nicht an, dass die Täter ungeschoren davon kommen, während die Überlebenden dieser katastrophalen Behördenwillkür bis an ihr Lebensende gebrochen bleiben und leiden.

Es ist für die Betroffenen blanker Hohn, wenn Leute, die heute in selbstverständlicher Freiheit leben, Konkubinat, uneheliche Kinder, Partnerwechsel, Abtreibungen, etc., mit dem Finger auf sie zeigen, weil sie angeblich im Gefängnis gewesen seien. Niemand von ihnen muss sich mehr vor einer Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangskastration, Zwangsadoption und einer administrativen Versorgung fürchten. - weiterlesen …

Ursula Biondi


Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

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