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Unrechts-AspekteEs war der Staat bzw. seine Behörden, für die er verantwortlich ist und war, die durch rechtlich relevante Versäumnisse, nämlich durch Unterlassung der Aufsichtspflicht und systematisches Wegschauen, den Kernbereich der Grundrechte verletzt und missachtet haben. Die schweren Konsequenzen daran haben viele der überlebenden Betroffenen/Opfern noch heute schwer zu tragen. Wir wurden von den Behörden zu Unrecht hinter Gitter weggesperrt, und durch diese Handlung des Staates wurden wir nach unserer Entlassung in die Gesellschaft bildlich gesehen der Meute (Mob) zum Frass vorgeworfen. Nach allem, was wir schon während unserer Wegsperrung traumatisch erlebt hatten, konnte uns zusätzlich noch jeder ungestraft stetig als Sündenbock und Projektionsobjekt für seine eigenen Untaten missbrauchen, und wir konnten nichts dagegen tun. Jedes sich zur Wehr setzen wurde uns wieder als Bestätigung unserer nicht begangenen Straftat (virtuelle Straftat) ausgelegt, ein wahrer Teufelskreis, ein Mobbing-Prozess, der zur sozialen Isolation und für viele in den Tod führte. Ursula Biondi
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Wir freuen uns auf EuchUrsula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ... |
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Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. – Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden. Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt! |
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"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein Die Anlaufstelle administrativ versorgte Menschen 1942-1981 ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich. © 2011 - Diese Website ist rechtlich geschützt. |