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Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Prävention

Lebenslange Stigmatisierung - «Ein solches Damoklesschwert hätte weder mir noch andern je auferlegt werden dürfen.»

Als Betroffene ist es mein grösstes Anliegen, dass Jugendliche ohne Urteil aus erzieherischen oder andern Gründen niemals mehr in Erziehungsheime/Anstalten mit dem gleichen Namen eines Gefängnisses untergebracht werden dürfen, wodurch sie ihr Leben lang den Launen der Gesellschaft ausgesetzt bleiben.

Auch sollten sämtliche Erziehungsheime und Jugendgefängnisse ohne Voranmeldung regelmässig von Amtes wegen kontrolliert werden durch einen verwaltungsunabhängigen Ombudsmann (oder Frau), bei denen die Jugendlichen sich beschweren können.

Zudem sollten die Akten den Betroffenen ausgehändigt werden müssen, falls sie es wünschen, damit sie sich gegen Ungerechtigkeiten viel schneller wehren können.

Die Namen der Erziehungsheime und Jugendgefängnisse sollten immer wieder entmystifiziert und geändert werden, damit diese an den Betroffenen nicht ein Leben lang haften bleiben und sie somit nicht zum Freiwild sämtlicher unverarbeitener Probleme und Gemeinheiten anderer werden.

Wenn nicht die Jugend unsere Zukunft ist, wer ist sie dann?

Als Betroffene in meiner Kind- und Jugendzeit werfe ich folgende Fragen auf: «Ist es ein Verbrechen, wenn Jugendliche vor den Fäusten oder Gegenständen ihrer Erzieher davonlaufen müssen, um sich zu retten?»

«Wie ich aus der Studie Terre des Hommes entnommen habe, hat sich diesbezüglich in all den Jahren leider nicht viel geändert. Gemäss Terre des hommes wird heute in der Schweiz jedes fünfte Kind unter zweieinhalb Jahren regelmässig geschlagen, eines von hundert Kindern sogar mit einem Gegenstand. Zu wiederholten Ohrfeigen, Körperstrafen und Missbräuchen kommt es in den meisten Fällen im geschützten Umfeld der Familie.
Wie viele dieser Kinder werden später als Jugendliche straffällig oder werden gebrochen und enden in Drogen-, Alkoholsucht oder Selbstmord? Es stimmt mich nicht nur sehr traurig, es gibt mir auch zu denken, dass die Selbstmordrate unter Jugendlichen in der Schweiz besonders hoch ist.»

«Wer und wo sind die Verantwortlichen (die negativen Flüsterer), die den verzweifelten Eltern das Gefühl geben, sie genügten den Anforderungen unserer Gesellschaft nicht, dass es zu solch verzweifelten Taten gegenüber Kindern ausartet?
Warum tun wir unseren Kindern das an? Wir, die Gesellschaft, wir sollten uns mit diesen Themen ernsthaft auseinander setzen. Wenn nicht die Jugend unsere Zukunft ist, wer ist sie dann?»

Ursula Biondi

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

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