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Welche Bedeutung hat eine Entschuldigung/ Rehabilitierung?
Warum braucht es eine finanzielle Entschädigung?
Was bedeutet eine wissenschaftliche Aufarbeitung?
Wo sind die Opfer?
Welche Bedeutung hat eine Entschuldigung/
Rehabilitierung? Die Entschuldigung ist rein juristisch gesehen keine Schuldanerkennung,
sondern die Anerkennung widerfahrenen Unrechts und Leides – sie ist ein bedeutender symbolischer
Akt.
Warum braucht es eine finanzielle
Entschädigung? Eine Entschuldigung und Rehabilitierung ohne finanzielle Wiedergutmachung
ist ein nur symbolischer Akt quasi ohne tätige Reue. Damit kann der Gerechtigkeit nicht Genüge
getan werden. Da die Opfer von administrativen Versorgungen bzw. die Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen in verschiedenen Phasen ihres Lebens schwere Nachteile (in Schule, Bildung,
Beruf, Gesundheit und Psyche) erlitten haben, wäre eine finanzielle Leistung die einzig
konsequente Anerkennung des erlittenen Unrechts. Im internationalen Kontext ist es im Hinblick
auf die jeweiligen Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen fast zum Standard geworden, dass hohe
staatliche Repräsentanten die Opfer um Entschuldigung bitten, staatliche Historiker- und
Wahrheitskommissionen eingesetzt werden und finanzielle Reparationen geleistet werden. Die
Wiedergutmachung von seinerzeitigem staatlichem Unrecht bildet heute einen Bestandteil der
demokratischen Kultur. Je nach Land wurden dafür bis zu mehreren hundert Millionen Franken
bereitgestellt.
Was bedeutet eine wissenschaftliche
Aufarbeitung? In der Schweiz besteht ein grosser Forschungsbedarf. Fürsorge- und
Vormundschaftsakten müssen auf Kantons- und Gemeindeebene nach relevanten Fällen durchforstet,
noch lebende Zeitzeugen befragt und historische Verbindungen hergestellt werden. Nicht zuletzt
dient die wissenschaftliche Aufarbeitung dazu, das Ausmass des Unrechts historisch zu erfassen,
in Bildungsstätten zu vermitteln und auf diese Weise sicherzustellen, dass ähnliches Unrecht in
Zukunft nie wieder geschehen kann. Dank der Wiedergutmachungsinitiative soll eine breite
öffentliche Debatte entstehen. Die Geschichtsklärung ist schliesslich ein Mittel, in der Zukunft
ähnliche Fälle zu verhindern.
Wo sind die Opfer? Solche Fragen sollten
gestellt und beantwortet werden: Welche Politiker/Innen, die eine Rehabilitierung der
administrativ versorgten Menschen nicht interessierte und sich nach Inkrafttreten der EMRK auch
weigerten, sie zu rehabilitieren, waren 1981 in der Regierung?
Betrifft: Vorstösse der Nationalrätin von Felten, sowie der Nationalräte Simon und de Dardel SP,
GDP, PDA etc. Aus welchen Gründen wurden sie von 2003 bis 2007 blockiert und deren Umsetzung
verhindert, als es noch sehr viele „Zeitzeugen - Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen“ gab?
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Im Andenken an all die tausenden Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: Durch die
jahrzehntelange skandalöse und zermürbende Verzögerungstaktik der Politiker/innen zusammen mit
anderen Verantwortlichen mussten tausende Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen dieses
immense Leid ohne eine offizielle Entschuldigung geschweige denn ohne eine Rehabilitierung und
einen Solidaritätsbeitrag als Zeichen des begangen Unrechts mit ins Grab nehmen. zum
Beitrag
Links
Dieses wichtige
Dokument, das gleichzeitig an verschiedene Instanzen versandt wurde, verhalf dem Projekt
u.a. zum Durchbruch.
Beobachter-Dossiers werden fortlaufend aktualisiert. zu den
Artikeln
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Die rebellische Lina wird Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und
begegnet rund 40 Jahre später ihrem Sohn, den sie im Gefängnis geboren und zur
Adoption
hat frei geben müssen. Film
bestellen |
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Internationales Sozialrecht und
Menschenrechtskonvention Vortrag von Minister Emanuel Diez, Chef der
Rechtsabteilung des Eidgenössischen Politischen Departements, gehalten am 24. Juni
1970 an der 31. Jahreskonferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren in
Seelisberg.
Dieser Text zeigt ganz klar, dass die administrative Versorgung ab 1941 sogar dem in
der Schweiz geltenden Recht widersprach; den Menschen- und Grundrechten widersprach
es ohnedies sowieso. Bereits 1970 gab es ein Regierungsvertreter der glasklare Worte
fand, dass das Zwangsarbeitsverbot, das auch in der Schweiz galt, aber missachtet
wurde, von der ILO (Internationales Arbeitsamt) ausging. Hier zum Vortrag
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Historischer
Entscheid des Ständerates, 15. September 2016 Zu der Webseite
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Zur Erinnerung und damit man es nicht vergisst: Weiterlesen
Die Erfinder der Initiative waren Journalisten der
Zeitschrift "Beobachter" Dominique Strebel & Otto Hostettler - Guido Fluri ist der Initiant der
Wiedergutmachungsinitiative. Ihr wichtigster Botschafter, ihr Financier, das Aushängeschild. Die
Erfinder aber sind andere: Journalisten des Beobachters
Angefangen hat es 2008 mit einem Artikel über Ursula Biondi. Ihr Schicksal avancierte zum
medialen Schlager, mehr als 130-mal wurde seither über die Frau berichtet, die vor 40 Jahren ein
Jahr lang in der Strafanstalt Hindelbank inhaftiert war, ohne etwas verbrochen zu haben. "Auf
eine Entschuldigung wartet sie bis heute", schrieb Journalist Dominique Strebel damals. Zusammen
mit Otto Hostettler holte er das verschüttete Thema an die Oberfläche. Mit jedem Artikel
meldeten sich neue Betroffene, riefen an, manchmal täglich. "Das geht bis heute so", sagt Otto
Hostettler und erzählt, wie seine Redaktion zur Anlaufstelle wurde ... Zum Beitrag
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Unabhängige Expertenkommission zur
wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen. Zu der Webseite
Aus den ersten Forschungsergebnissen geht hervor, dass bereits zu jener Zeit eine frappante
Diskrepanz bestand zwischen den Absichten und der Umsetzung, zwischen dem, was die Behörden mit der
Versorgung zu tun vorgaben, und dem, was tatsächlich geschah. Diese Diskrepanz lässt sich in jedem
Forschungsfeld feststellen, und sie wird im Verlauf der Versorgung immer grösser, um sich
schliesslich mit ihrer ganzen Wucht im Schicksal der Opfer niederzuschlagen." Prof. Anne-Françoise
Praz, UEK-Leitungsausschuss und -Kommission |
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NEU! Kindes- und Erwachsenenschutz - Informationen für
Betroffene
Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für
Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Zu der Webseite
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Post verkauft Sondermarke für
Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Die Zusatzeinnahmen der Sonderbriefmarke mit Zuschlag von
50 Rappen fliessen vollumfänglich in den Soforthilfefonds für die Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (FSZM) vor 1981, die sich heute in einer prekären finanziellen
Situation befinden. Sondermarke hier bestellen – Ganzes Sortiment
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Ein psychisches Trauma kann alle treffen. Zum Dokument
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Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern
sassen
Beobachter-Dossiers fortlaufend aktualisiert zu den Artikeln
Administrativ Versorgte:
Anlaufstelle Rehabilitierung der Administrativ
Versorgten RAVIA
Agir pour la dignité:
http://agirdignite.ch/
Verein für ein Archiv aussergewöhnlicher Strategien (Archiv-aS):
http://archiv-as.ch/de/
Heime:
Projekt 'Kinderheime in der
Schweiz'
Verein Fremdplatziert
Jenische:
Stiftung Naschet Jenische
Stiftung 'Zukunft für Schweizer Fahrende'
Radgenossenschaft der Landstrasse
Verein schäft qwant
Thata.net
Verdingkinder:
Verein Geraubte Kindheit
Verein netzwerk-verdingt
Aktionsgemeinschaft Verdingkinder.ch>
Verein 'Verdingkinder suchen ihre
Spur'
Wiedergutmachung:
Wiedergutmachungsinitiative
Guido Flury
Stiftung
Zwangs-Adoption/Abortion/Sterilisation/Kastration:
thata.net
Schweizerische Fachstelle für Adoption:
adoption.ch
Die Schweizerische Stiftung des SSI
Organisationen und Institutionen:
KOKES, Konferenz der Kantone für Kindes- und
Erwachsenenschutz
Foj, Fondation officielle de la jeunesse
SODK, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und
Sozialdirektoren
CURAVIVA, Verband Heime und Institutionen Schweiz
INTEGRAS, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik
Schweizerischer Gemeindeverband
Schweizerischer Städteverband
Schweizerischer evangelischer Kirchenbund
Christkatholische Kirche der Schweiz
Schweizer Bischofskonferenz
Schweizerischer Bauernverband
Bundesamt für Justiz
Parlamentarische Gruppe für Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen
Schweizerische Archivdirektorenkonferenz
Verschiedenes:
Schweizerisches Rotes Kreuz:
Suchdienst | Info Suche
Schweiz | Info Recherche Suisse
Paul Senn-Projekt
Carl Albert Loosli
Dominique Strebel's Justizblog
Verein Humanrights.ch/MERS
Kinderanwaltschaft
Schweizerisches Rotes Kreuz
Alice Miller - Kindesmisshandlung
Kindesmissbrauch
Forum
http://www.selbsthilfezentrum-zo.ch/
http://www.zentrumselbsthilfe.ch/
kinderheim-vergangenheit@who-needs-spam.gmx.ch
kinderanwaltschaft
vorkommnisse.erziehungsanstalten@who-needs-spam.lu.ch
Verein für Psychiatriebetroffene
PSYCHEX macht sich zum Anwalt von psychiatrisch
Verfolgten
zopph - Verein für Psychiatriebetroffene
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Wir freuen uns auf Euch
Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy,
Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela,
Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth,
Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli,
Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel,
Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni,
Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter
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Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren
Angehörigen oder anderer Beteiligter:
Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft
eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten,
aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc.
zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen
und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten,
E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die
ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren
Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer,
die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch
Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen
oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –
Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.
Art. 174
1. Ehrverletzungen. / Verleumdung
Art.
179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer
Fernmeldeanlage
Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!
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