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Dr. h.c. Ursula Biondi - ehem. Präsidentin Verein RAVIA
Seit 2000 bis heute im ununterbrochenen Einsatz für Gerechtigkeit!


 
 
 
 
 

Einige Worte zur «Aufarbeitung» von Frau Ursula Müller-Biondi

Vortrag von Dr. med. Ursula Davatz anlässlich der Buchvernissage vom 25.11.02 in Zürich
FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Familiensystemtherapie nach Murray Bowen, www.ganglion.ch

  • Geschichten erzählen kann Unterhaltungswert haben im Sinne der Belletristik
  • Geschichten erzählen kann eine hypnotische Wirkung haben im Sinne der Magik der Narrative, Märchen erzählen, Tausend und eine Nacht.
  • Geschichten aufschreiben kann Geschichte machen im Sinne der Historiker oder der Klassiker.
  • Die eigene Lebensgeschichte aufschreiben im Sinne eines «narrativen Rekonstruktivismus» – insbesondere, wenn diese Lebensgeschichte zum Teil sehr schmerzlich war und an die Grenze dessen ging, was ein Mensch ertragen kann, - dies hat eine «heilende Wirkung». Frau Müller kam ursprünglich zu mir um einen Ausbildungsnachweis für die Ausbildung in ganzheitlicher Psychologie zu erhalten, aber die Gespräche haben sich in Richtung Aufarbeitung vieler traumatischer Erlebnisse vom 11. bis 18. Lebensjahr entwickelt.
    Es war meine Aufgabe, als Therapeutin Frau Ursula Müller-Biondi beim Aufschreiben ihrer Lebensgeschichte und gleichzeitiger Aufarbeitung der Traumatas zur Seite zu stehen, sie wohlwollend zu begleiten, ihr Unterstützung zu geben wo der Schmerz allzu gross war, ihr Mut zu geben weiter zu machen und auf sich zu vertrauen, dass sie es schafft an sich zu glauben. – Es war eine schöne Aufgabe, die ich gerne getan habe.
  • Heute, da das Werk vollendet vor uns liegt, kann ich ihr nur gratulieren. Als erstes, für ihre Kraft ihr Leben als solches überhaupt bestanden zu haben und als zweites zu ihrer mutigen Aufarbeitung ihrer eigenen, ganz persönlichen Narrative, im Sinne einer «narrativen Rekonstruktion». Der «narrative Rekonstruktivismus» als «Philosophische Therapieform», die in therapeutischen Kreisen immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

Die Anlaufstelle administrativ versorgte Menschen 1942-1981 ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

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Einige Worte zur «Aufarbeitung» von Frau Ursula Müller-Biondi

Vortrag von Dr. med. Ursula Davatz anlässlich der Buchvernissage vom 25.11.02 in Zürich
FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Familiensystemtherapie nach Murray Bowen, www.ganglion.ch

  • Geschichten erzählen kann Unterhaltungswert haben im Sinne der Belletristik
  • Geschichten erzählen kann eine hypnotische Wirkung haben im Sinne der Magik der Narrative, Märchen erzählen, Tausend und eine Nacht.
  • Geschichten aufschreiben kann Geschichte machen im Sinne der Historiker oder der Klassiker.
  • Die eigene Lebensgeschichte aufschreiben im Sinne eines «narrativen Rekonstruktivismus» – insbesondere, wenn diese Lebensgeschichte zum Teil sehr schmerzlich war und an die Grenze dessen ging, was ein Mensch ertragen kann, - dies hat eine «heilende Wirkung». Frau Müller kam ursprünglich zu mir um einen Ausbildungsnachweis für die Ausbildung in ganzheitlicher Psychologie zu erhalten, aber die Gespräche haben sich in Richtung Aufarbeitung vieler traumatischer Erlebnisse vom 11. bis 18. Lebensjahr entwickelt.
    Es war meine Aufgabe, als Therapeutin Frau Ursula Müller-Biondi beim Aufschreiben ihrer Lebensgeschichte und gleichzeitiger Aufarbeitung der Traumatas zur Seite zu stehen, sie wohlwollend zu begleiten, ihr Unterstützung zu geben wo der Schmerz allzu gross war, ihr Mut zu geben weiter zu machen und auf sich zu vertrauen, dass sie es schafft an sich zu glauben. – Es war eine schöne Aufgabe, die ich gerne getan habe.
  • Heute, da das Werk vollendet vor uns liegt, kann ich ihr nur gratulieren. Als erstes, für ihre Kraft ihr Leben als solches überhaupt bestanden zu haben und als zweites zu ihrer mutigen Aufarbeitung ihrer eigenen, ganz persönlichen Narrative, im Sinne einer «narrativen Rekonstruktion». Der «narrative Rekonstruktivismus» als «Philosophische Therapieform», die in therapeutischen Kreisen immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Wir freuen uns auf Euch

Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter ...



Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:

Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. –
Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden. –

Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.

Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung

Art. 179 2. Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!

 

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen". - Albert Einstein

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